Anmeldung für einen Info- und/oder Gastronomiestand

Wollt Ihr einen Info-, Gastronomie- oder Verkausstand auf unserem CSD Osnabrück anmelden, dann könnt Ihr hier ein Formular herunterladen, um am 25.05.2024 auf dem Marktplatz vorm Rathaus in Osnabrück dabei zu sein. Meldet Euch so bald wie möglich an!!!

Anmeldeformular für einen kommerziellen Stand hier (pdf)!!! oder als Doc-Datei.

Anmeldeformular für einen Infostand hier (pdf)!!! oder als Doc-Datei.

… ist das Fromular von Euch ausgefüllt, sendet es bitte an folgende E-Mail:

info@csd-osnabrueck.de

HINWEISE UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Der Abbau darf frühestens ab 21:00 Uhr erfolgen. Vorzeitiges Abbauen sorgt leider immer dafür, dass Nachbar*innen auch eher abbauen möchten und dies für Besucher*innen, die erst später zum CSD kommen (können), leider dazu führt, dass sie die Veranstaltung nicht in Gänze genießen können. Aus diesem Grund erheben wir für ein vorzeitiges Abbauen eine Anti-Solidaritätsgebühr von 20,00€. 

Sollten die Standgebühren – in Bar oder per Überweisung – nicht bis zum 25.05.2024 bezahlt sein, darf der Stand beim Ständefest leider nicht aufgebaut werden. 

Die Anmeldung wird verbindlich, sobald sie vom CSD Osnabrück schriftlich (z.B. per E-Mail) bestätigt wurde. Sobald die Anmeldung angenommen und bestätigt wurde, besteht die Verpflichtung, die Standgebühr innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das Konto des CSD Osnabrück zu überweisen. 

Jede angemeldete Person/ Gruppe erklärt sich zudem einverstanden, die Rahmenbedingungen zum Betreiben von Ständen beim CSD Osnabrück rechtsverbindlich anzuerkennen.

  1. Die Teilnahme mit einem Stand muss schriftlich beim Veranstalter (CSD Osnabrück), angemeldet und von diesem schriftlich bestätigt werden. Anmeldeschluss ist der: 01.05.2024
  2. Es sind nur Teilnehmer*innen erlaubt, die zur LSBTIQ*-Gemeinschaft (Lesben, Schwule, Trans, Inter, Queer, *) gehören oder diese durch eindeutige und klar erkennbare politische Botschaften unterstützen.
  3. Jedem Stand muss eine hauptverantwortliche Person angehören, die via Handy erreichbar sein muss. 
  4. Wenn die Zahl der angemeldeten Stände die Platzkapazität übersteigt, entscheidet die zeitliche Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung über die Annahme.
  5. Aufbau und Abbau

  1. Stand mit eigenen Utensilien

Der CSD Osnabrück teilt den Standplatz zu. Die Standbetreiber*innen bauen ihre Stände in ihrem Namen und auf eigene Gewähr selbst auf und ab und richten ihn selbst ein. Die Zuteilung und Ausgabe der Standnummern erfolgt am Infostand des CSD Osnabrück. Die Ausgabe ist in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr möglich. Die Rücknahme ist in der Zeit von 20:00 bis 21:00 Uhr möglich. Bei Verlust oder Beschädigung haftet die betreffende Organisation/ Person.

Aufbauzeit ist Samstag,25.05.2024, von 08:00 bis 12:00 Uhr.

Das Befahren des Platzes ist nur bis 10:30 Uhr gestattet. Daher kann ein späterer Aufbau nicht erfolgen. Eine Erstattung der Standgebühren erfolgt hierbei nicht.

  1. Abbau am Samstag ist nicht vor 21 Uhr und muss bis 22 Uhr beendet sein. Der Platz darf am Sonntag, den 26.05.2024 ab 09:00 wieder befahren werden.
  2. Strom und Wasser
    Standbetreiber*innen sind für die Anbindung an die zentralen Verteilerpunkte selbst zuständig. Der CSD Osnabrück stellt Verlängerungskabel, Schläuche und Kabelmatten -/brücken nicht zur Verfügung.
  3. Stand- und Verkehrssicherheit

Standbetreiber*innen müssen für den festen Halt sowie die Verkehrssicherheit ihres Standes selbst Sorge tragen.

Für Wasseranschlüsse sind von der Stadt Osnabrück die s.g.

„blauen Schläuche“, die lebensmittelgeeignet sind, vorgeschrieben. 

Für verlegte Kabel und Schläuche sind Kabelmatten/Kabelbrücken erforderlich.

  1. Lebensmittelhygiene
    Standbetreiber*innen aus dem Bereich Verzehr/Getränke müssen die Vorschriften zur Lebensmittelhygiene einhalten.
  2. Weisungen
    Standbetreiber*innen müssen den Weisungen des Veranstalters sowie dessen Beauftragten und des Sicherheitspersonals folgen.
  3. Ungenehmigte Werbung – insbesondere für Konkurrenzveranstaltungen – ist untersagt. Symbole und Schriftzüge, die der rechten Szene zugeordnet werden können, sowie Texte mit Hassbotschaften oder die Verbreitung sonstiger diskriminierender Inhalte sind nicht zulässig. Auch das Tragen einschlägig bekannter Bekleidungsmarken der rechten Szene ist untersagt.
  4. Jugendschutz, veranstaltungsfremde Handlungen und Konkurrenzverbot
    Die Veranstaltung ist für Besucher*innen aller Altersgruppen frei zugänglich. Alle Standbetreiber*innen sind daher verpflichtet, Handlungen, die dem Jugendschutz und dem Sinn, Inhalt und Zweck der Veranstaltung widersprechen, zu unterlassen.
    Standbetreiber*innen dürfen Artikel, die der CSD Osnabrück selbst anbietet (Pride- oder Regenbogenartikel wie Flaggen oder Pins), nicht verkaufen.
  5. Haftungsausschluss
    Der CSD Osnabrück haftet nicht für Schäden durch Dritte oder höhere Gewalt. In Fällen höherer Gewalt brauchen die in Rechnung gestellten Gebühren nicht gezahlt zu werden.
  6. Zusatzvereinbarung, salvatorische Klausel
    Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Gültigkeit der aufgelisteten Rahmenbedingungen wird durch völlige oder teilweise Rechtsunwirksamkeit einer oder mehrerer ihrer Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist der Stand auf der Grundlage der übrigen Bestimmungen oder allgemeiner Rechtsgrundsätze zu betreiben.

Stand Februar 2024